Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Celivora GmbH, Obermeiers Feld 2–4, 33104 Paderborn
- Geltungsbereich
Diese Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Celivora GmbH mit ihren Kunden und Lieferanten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Celivora GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Bestellungen von Lieferanten werden nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
- Lieferung und Lieferfristen
4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Für Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder auf die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
4.3 Der Lieferant ist verpflichtet, uns über absehbare Verzögerungen unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.4 Kommt der Lieferant in Verzug, behalten wir uns das Recht vor, eine Vertragsstrafe sowie Schadensersatz geltend zu machen.
- Gefahrenübergang
Die Gefahr geht bei Verkäufen mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Bei Lieferungen an uns geht die Gefahr erst mit ordnungsgemäßer Annahme durch uns auf uns über.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Mängel und Gewährleistung
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu melden.
7.2 Bei berechtigten Mängeln steht uns das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
7.3 Der Lieferant haftet für die Einhaltung aller vereinbarten Spezifikationen, Qualitätsstandards und gesetzlichen Vorschriften.
7.4 Der Lieferant haftet für sämtliche Schäden, die uns infolge mangelhafter oder verspäteter Lieferung entstehen, insbesondere bei Regressforderungen unserer Kunden.
- Produkthaftung / Versicherungspflicht
Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Produkthaftung oder verspäteter Lieferung frei und verpflichtet sich, eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu unterhalten.
- Vertraulichkeit
Alle geschäftlichen und technischen Informationen, die dem Vertragspartner im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Anwendbares Recht und Incoterms
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Für internationale Liefergeschäfte gelten ergänzend die Incoterms® 2020 in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Paderborn, Deutschland.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Diese Bedingungen gelten in ihrer deutschen Fassung. Übersetzungen dienen lediglich der Information. Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die deutsche Originalversion.
